Zollabfertigung

Güter, die zwischen steuerrechtlich unterschiedlichen Gebieten transportiert werden, müssen nach den Zollvorschriften des jeweiligen Landes abgefertigt und in den freien Verkehr überführt werden.

Basierend auf den zur Ladung gehörenden Dokumenten wie Handelsrechnung, Packliste, Ursprungszeugnis, Veterinärzertifikat u.a., bestimmt der Zoll die zu erhebenden Zölle und Steuern.

Zur Einführung von Waren benötigen Importeure eine EORI Nummer, die bei der Generalzolldirektion beantragt werden kann.

Da viele Importeure nicht über ein eigenes Aufschubnehmerkonto verfügen, bietet Embassy Freight die Zollabfertigungen aller Art über ein eigenes Aufschubnehmerkonto an.