T1

T1: Um nicht-EU Güter also Drittlandsware oder auch Zollware zu transportieren, muss eine entsprechende Anmeldung beim Zoll erfolgen. Die Güter können dann unter zollamtlicher Überwachung transportiert werden, ohne dass Importabgaben fällig werden. Es wird eine entsprechende Sicherheit hinterlegt. Ein T-Dokument hat eine bestimmte Frist, die eingehalten werden muss, es muss ein entsprechendes Verfahren folgen, also beispielsweise ein neuer Versandschein, Abfertigung in den freien Verkehr oder Export ins Drittland.

Warehousing & Zoll

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