REX

REX und Registrierter Ausführer
Die Registrierung in den Mitgliedsstaaten der EU als REX ist seit 1.Januar 2017 möglich.

Das Verfahren ist vorerst nur für das Freihandelsabkommen CETA sowie das Allgemeine Präferenzsystem APS der EU vorgesehen.
Die Registrierung als REX kann bei dem zuständigen Hauptzollamt erfolgen. Nach Bewilligung wird eine 13-stellige REX Nummer zugeteilt.
Ausführer benötigen den Status als REX für die Erstellung der vorgesehenen Ursprungserklärungen ab einem Warenwert von EUR 6.000 im Rahmen des Freihandelsabkommen CETA.