Lagertyp C

Ein Typ C Lager ist ein privates Zolllager. Dies bedeutet, dass der Lagerhalter die einzige Partei ist, die dort Waren lagern darf. Diese Waren müssen nicht sein Eigentum sein, er kann also für Dritte Waren einlagern. Aber auch in diesem Fall ist der Lagerhalter der Verantwortliche gegenüber dem Zoll. Ebenso muss der Lagerhalter die Sicherheitsleistung beim Zoll hinterlegen. Der Zoll führt auch physisch Inspektionen durch, hier bietet es sich an, wenn das Lager in der Nähe des zuständigen Zollamtes liegt. Gesetz dem Fall, dass der Zoll auch Kontrollen über das administrative Lagerbestandsprogamm des Kunden vornehmen kann, ist die Lage nicht so entscheidend. Aber bei einem Zollager Typ C führt der Zoll sowohl physische als auch administrative Überwachungen durch. Der Zugriff auf die administrative Überwachung beeinflusst das Ausmaß der physichen Überwachung. Je genauer die administrative Überwachung geführt wird und je mehr die Güterbewegung im Detail verfolgt wird, desto mehr Garantie /Sicherheit ist gegeben. Je weniger Garantie gegeben wird, desto häufiger muss eine physische Kontrolle erfolgen. Jede Entnahme und Zufuhr muss aufgezeichnet werden.

Container Freight Station

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