DAF

Dieser Incoterm ist seit dem 01.01.2011 hinfällig und wurde ersetzt durch DAP oder DAT. Geliefert Grenze (DAF) bedeutet, dass der Verkäufer seine Lieferfrist erfüllt hat, sobald die verzollten Waren an den Ort des Grenzübergangs geliefert wurden, kurz vor der Zollgrenze des angrenzenden Landes. Der Begriff Grenze kann für jede Grenze inklusive der des Exportlandes verwednet werden. Es ist daher unerläßlich, dass die Grenze genau benannt wird. Der Term DAF wird vornehmlich im Bahn- oder Straßenverkehr verwendet, kann aber auch für jede andere Transportart genutzt werden.