ATA Carnet

Das Kürzel ATA steht für Admission Temporaire, oder Temporary Admission. Das ATA Formular trägt eine Simplifizierungsnummer für den vorübergehenden Import und Export der Güter. Der vorübergehende Import setzt einen Re-Export zwingend voraus. Der vorübergehende Export setzt einen nachfolgenden Re-Import zwingend voraus. Im Fall eines vorübergehenden Imports/Export und Re-Import/Export dient das Carnet als eine Deklaration der genannten Güter. Alle Handelskammern dürfen ATA-Carnets erstellen. Ein ATA-Carnet wird auf verlangen der betreffenden Partei erstellt.