DDU

Dieser Term ist seit dem 01.01.2011 hinfällig und wurde ersetzt durch DAP oder DAT. Geliefert unverzollt (DDU) heißt, dass der Verkäufer seine Lieferpflich erfüllt hat, sobald die Ware dem Bestimmungsort im Importland erreicht hat. Der Verkäufer trägt das Risiko und die Kosten in Verbindung mit dem Transport bis zum Empfangsort, außer die Kosten für den Zoll, Steuern und anderer Auslagen bzgl. der Importverzollung sowie die Kosten für die Zollformalitäten. Wenn die Parteien wollen, dass der Verkäufer die Verzollung arrangiert und die Kosten sowie das Risiko trägt, muss dies genau schriftlich fixiert werden. Wenn zusätzlich auch Anteile der Importabgaben vom Verkäufer gezahlt werden sollen, muss dies mit genauem Wortlaut vermerkt werden, z.B.: DDU, inkl. VAT etc. (vereinbarter Ort).