Zahlungspflichtiges Gewicht

Das ‘Zahlungspflichtige Gewicht’ wurde als Faktor für die Luftfrachtberechnung eingeführt, um das Verhältnis zwischen Volumen und Gewicht zu differenzieren. 1000,00kg Federn beanspruchen ein höheres Volumen als 1000,00kg Blei. Um also die Möglichkeit zu haben, diesen Unterschied zu berechnen/auszugleichen, wurde der Begriff ‘paying weight/chargable weight’ erschaffen. Beispiele: Bei Luftfracht entspricht 1 cbm = 167kg. Bei Seefracht LCL ist 1 cbm = 1.000,0 kg, beim Straßenverkehr ist 1 cbm = 333 kg (3x messend). Die höchste Frachttonne (Gewicht oder Volumen) ist Abrechnungsgrundlage.

Warehousing & Zoll

Mehr über diese Aktivität