To order

Um die Handelsfähigkeit von Konnossementen zu stärken, kann es auf den Besitzer aufgemacht werden, indem als Empfänger “to order” eingetragen wird. Da kein namentlicher Empfänger eingetragen ist, wird die Reederei die Ware an denjenigen freistellen, der als erstes ein Originalkonnossement vorhalten kann. Das Originalkonnossement sollte korrekterweise vom Versender und vom Empfänger indossiert sein, sowie ggf. von allen Parteien, die das Konnossement zwischendurch durch den Handel in den Händen hielten. So kann es sein, dass eine Ware seinen Eigentümer während seiner Reise zum Bestimmungsort mehrmals wechselt.