NRT

“Net Registered Tonnage”, also die Nettotonnage (NRT), hängt ab von der Bruttotonnage, von der bestimmte Räume abgezogen werden, die hier inkludiert sind. So zählen z.B. die Räumlichkeiten des Käptains, der Navigationsraum, die Radiokabine, der Lagerraum etc., sowie die Fläche, die beispielsweise für die Schiffsschraube genutzt wird oder von den Hilfsmaschinen, nicht mit. Diese Definition der Nettotonnage wurde von der Oslo Convention festgelegt und ist nicht länger gültig. Stattdessen wurde eine neue, allgemeingültige Definition eingeführt, in Anlehnung an die des Londoner Abkommens von 1969. Hiernach wird die Nettotonnage unabhängig von der Bruttotonnage errechnet.