Herkunft

Sobald die Zolltarifnummer einer Ware bekannt ist, muss das Herkunftsland ermittelt werden, um die anzuwendenden Zollsätze festzulegen. Dies ist nicht in jedem Fall das Land, von dem aus die Güter versand wurden, sondern das Land, in dem diese tatsächlich hergestellt wurden. Grund hierfür ist, dass die EU mit verschiedenen Handelspartnern Abkommen geschlossen hat. Dies soll beispielsweise Nachbarstaaten außerhalb der EU (z.B. Türkei) den Handel mit der EU erleichtern oder auch Handel mit bestimmten Ursprungsländern ankurbeln, vermeiden oder verbieten. Um die Herkunft zu belegen, sind bestimmte Präferenznachweise wie das ATR (Türkei), ein Form A (andere) oder Ursprungszertifikate, die von den lokalen Behörden unterzeichnet werden, vorzulegen. Ein Ursprungszeugnis ist eher ein Handelsdokument und wird vom Zoll nicht als Ursprungsnachweis akzeptiert. Daher sollten Importeure sich über die benötigten Dokumente und das Level der Importabgaben informieren, sowie über mögliche Anti-Dumping-Zollsätze. Beim Export kann ein EUR1 Dokument die europäische Herkunft belegen. Gerne helfen wir bei der Erstellung der Dokumente. Der Empfänger kann durch ein entsprechendes Dokument an den Importkosten sparen oder diese sogar umgehen. Auch eine Ursprungsangabe auf der Handelsrechnung kann von Vorteil sein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter.

Warehousing & Zoll

Mehr über diese Aktivität