Hauptverpflich-teter

Die europäische Gesetzgebung erlaubt, dass Zollpapiere durch einen Hauptverpflichteten erstellt werden. Das heißt, dass ein Papier im Namen und auf Kosten eines Dritten erstellt wird. Das setzt voraus, dass der Deklarant (Kunde) einen Hauptverpflichteten ernennt, üblicherweise den Spediteur. Dies erlaubt dem Kunden sich von den Aufgaben zurück zuziehen und dies dem Benannten zu überlassen. Die Standardversion berechtigt den Haupverpflichteten alle Aufgaben auszuführen, die für die Erstellung des Zollpapiers notwendig sind.