GPC

Der allgemeine Präferenzcode ist ein Code mit drei Ziffern, der zu dem statistischem Code bei der Verzollung hinzugefügt wird. Aus verschiedenen Gründen sind bestimmte Ländern bevorzugte Behandlung durch andere Länder gegeben, wenn es zur Ausdehnung von Zollabgaben kommt. Die Handelsschwelle für Importzölle ist bei ärmeren Ländern oft geringer aufgrund von “Auslandshilfe”. Um hierfür berechtigt zu sein, muss der Importeur den Ursprung der Ware belegen, indem er eine Form A vorlegt, ein Ursprungszeugnis. Diese Ermäßigung gilt nicht für andere Zollgebühren. Ein Ursprungszeugnis ist kein Form A ist nicht automatisch genug um eine Ermäßigung zu erwirken. Für Importe aus der Türkei muss ein gültiges ATR1 Dokument vorgelegt werden. Die EU hat enge Handelsverbindungen zu einer großen Anzahl an Ländern (z.B. Südafrika und Norwegen); für diese Länder ist ein Ursprungszeugnis oftmals genug. Wenn Sie herausfinden wollen, ob Sie für eine Ermäßigung berechtigt sind, fragen Sie bitte Ihren Ansprechpartner bei Embassy Freight. Wir empfehlen dies vor dem Abschluss Handelsvertrages mit Ihrem ausländischen Hersteller.

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