Geliefert Grenze (DAF)

Geliefert Grenze (DAF) meint dass der Verkäufer seine Lieferpflicht erfüllt,wenn die freigemachten Waren zum benannten Grenzübergang geliefert wurden, aber vor der Zollgrenze des benachbarten Landes. Die Klausel Grenze kann für jegliche Grenze benutzt werden, auch für das exportierende Land. Daher ist es wichtig, dass die Grenze genau beschrieben ist, indem man immer den Grenzübergang und Ort in den Bedingungen nennt. Die Klausel DAF soll hauptsächlich im Straßen- und Schienentransport benutzt werden, aber auch jeden anderen Verkehrsträger.