Free on Board

Free On Board” / “Frei an Bord (FOB)” (benannter Verschiffungshafen), Seefrachtkondition. Der Übergang der Kosten erfolgt nach dem Absetzen der Güter an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen oder nachdem die Güter geladen sind. Der Gefahrenübergang findet ebenfalls dann statt, also ist der kritische Punkt der Kosten gleich dem kritischen Punkt des Gefahrenübergangs. Die Schiffsreling, eine traditionelle Grenze zwischen Käufer und Verkäufer, wurde abgeschafft. Der Verkäufer hat seine Lieferpflicht erfüllt, wenn die Güter an Bord des (vom Käufer) benannten Schiffes im Verschiffungshafen geladen/abgesetzt sind. (Quelle: Incoterms 2010)