Einfuhrumsatz-steuer

Eine Steuer fällt auf normale inländische Geschäftsvorfälle an. Die Mehrwertsteuer ist eine typische europäische Steuer. Beim Kauf von Waren innerhalb der EU (europäisches Ausland) wird keine Mehrwertsteuer berechnet, es handelt sich um einen Intrahandel. Dies steht im Zusammenhang mit den unterschiedlich hohen Steuersätzen der EU-Mitgliedsstaaten. Im Falle eines solchen Intrahandels wid die Steuer sozudagen über die Landesgrenzen transferiert, wobei die VAT-Nummern der Beteiligten von Bedeutung ist. Da außer-europäische Hersteller keine Umsatzsteuer berechnen, die Regierung aber eine Steuer für diese Güter erheben will, wurde die Einfuhrumsatzsteuer eingeführt. Die Einfuhrsteuer wird auf den Zollwert inklusive des Einfuhrzolls berechnet, d.h. die Einfuhrsteuer fällt auch auf den Importzoll an. Das Unternehmen muss diese Steuer in der Umsatzsteuervoranmeldung mit angeben und diese wird mit der Vorsteuer verrechnet. Wieder ist es der Endverbraucher, der die Kosten trägt. Der derzeitige Steuersatz beträgt 19%.

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