DGD
Diese Erklärung für gefährliche Güter (DGD) muss vom Ablader erstellt werden und im Einklang mit dem IMDG Code sein. Auf den Daten basierend, entscheidet die Reederei, ob die Güter verladen werden können. Wenn die DGD nicht rechtzeitig oder fehlerhaft ist, kann die Reederei die Ware ablehnen.