CETA

CETA (Comprehensive Economic Trade Agreement) deutsch ‘Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen’ ist ein europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen.
Es wird am 21.September 2017 vorläufig in Kraft treten.

Dieses Handelsabkommen sieht eine Reduktion und in einigen Fällen sogar eine Befreiung von Import Zöllen in Canada vor.
Für diese Zollbegünstigungen muss der Ausführer den präferenziellen EU-Ursprung der Waren nachweisen und bestätigen.
Dies ist bis Ende 2017  durch eine EUR 1 oder Vermerk auf der Handelsrechnung ausreichend. Ab 1.Januar 2018 wird die Ausfertigung ‘Erklärung zum Ursprung’ verlangt.
Bei Sendungen mit einem Warenwert bis EUR 6.000 kann diese Erklärung von jedem Ausführer erstellt werden. Ist diese Wertgrenze überschritten, muss der Ausführer als REX  (Registrierter Ausführer) geführt sein.