Delivered at Terminal

Geliefert bis Terminal (vereinbartes Empfangsterminal). Der Kosten- und Gefahrenübergang liegt an dem Ort, an dem die Waren unverzollt und unentladen von dem benannten Transportmittel am benannten Empfangsterminal und für den Empfänger zugänglich gemacht wurden. Wenn die o.g. Bedingungen zutreffen, hat der Verkäufer seine Lieferpflicht erfüllt. Terminal: Jeder Ort, wie die Werft, Lagerhaus, Container-, Straßen-, Bahrn- oder Luftterminal.